Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der gesund arbeiten GmbH

1.
a) Allgemeines
Die nachstehenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkaufs- und Liefergeschäfte sowie für alle Probestellungen der Firma gesund arbeiten GmbH.

Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers haben nur Geltung, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Zu ihrem Ausschluss bedarf es ansonsten keines ausdrücklichen Widerspruchs unsererseits.

Alle Individualabreden, Nebenabsprachen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Bestätigung eines autorisierten Mitarbeiters.

Die vorliegenden allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für Nachbestellungen, insbesondere Ersatzteilbestellungen, für den Liefergegenstand.

Wiederkehrverträge mit Bestellern gelten auch ohne erneute Bezugnahme auf diese Bedingungen als zu diesen abgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, werden davon der übrige Vertrag und die anderen Bestimmungen nicht berührt.


b) Anwendung
Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Unsere AGB gelten mit der Auftragserteilung, spätestens mit der Annahme der Ware als anerkannt. Änderungen und Ergänzungen einer Auftragsbestätigung bedürfen der Schriftform. Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, gelten unsere Verkaufs- , Lieferungs- und Zahlungsbedingungen auch für alle aktuellen und zukünftige Geschäfte, und zwar in der jeweils gültigen Fassung.

Die Kunden bestätigen ausdrücklich, mit der Geltung dieser Verkaufs- , Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einverstanden zu sein.


2.
a) Angebote / Auftragsannahme
Unsere Angebote sind stets freibleibend, dies gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.

Ein Kaufvertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme der Bestellung durch den Verkäufer zustande. Die Annahme muss nicht unverzüglich erfolgen, sie kann auch mit Rechnungstellung oder einer damit verbundenen Auftragsbestätigung erfolgen.

Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor. Hierbei hat der Besteller das Recht, vom Kauf zurückzutreten.

Wird uns nach Vertragschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt, steht es uns frei, unser Eigentum zurückzufordern.

b) Preise / Preisstellung
Preisänderungen durch Herstellungskosten werden in der Regel durch den Verkäufer rechtzeitig angekündigt. Ankündigungsversäumnisse sind von der Haftung ausgeschlossen.

Nimmt der Besteller eine bei der Kalkulation zugrunde gelegte Stückzahl nicht voll ab, so kann die gesund arbeiten GmbH einen angemessenen Mindermengenzuschlag in Anrechnung bringen, da ausdrücklich vereinbarte Preise nur bei Abnahme der bestätigten Menge gelten. Bei Bestellungen ohne Preisangaben werden diese zu den jeweils gültigen Tagespreisen ausgeführt.

Mit einer neu erscheinenden Preisliste verlieren alle bisherigen Preislisten ihre Gültigkeit.

Wird der in der Auftragsbestätigung in Aussicht genommene Liefertermin aus Gründen überschritten werden, die in den Verantwortungsbereich des Bestellers fallen, so kann bei einer Änderung der Kostenfaktoren der Preis entsprechend angepasst werden.


c) Zahlung / Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
Der Kaufpreis ist spätestens bis zu 8 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu begleichen.
Die Zahlungen sind so zu leisten, dass die gesund arbeiten gmbh am Fälligkeitstag über den zur Zahlung fälligen Betrag verfügen können.

Ist die Zahlung nicht zuzuordnen, so wird die älteste Schuld beglichen.

Zahlungen dürfen nur in Euro geleistet werden, es sei denn, etwas anderes ist schriftlich vereinbart.

Es wird bei einer vereinbarten Ratenzahlung die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig, wenn der Käufer mit einer Rate länger als 14 Tage in Verzug kommt.

Wenn 8 Tage nach Rechnungstellung noch keine Gutschrift auf unserem Konto festzustellen ist, wird die erste Mahnung mit Mahngebühr erstellt. Jede weitere Mahnung enthält einen Aufschlag von 13,75 % Verzugszinsen + Mahngebühr.

Unsere Kunden sind zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn wir diese anerkannt haben oder sie rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung von Pfand- oder Zurückbehaltungsrechten wird ausgeschlossen.

Kassaskonto wird nur dann gewährt, wenn sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt sind. Die Zahlung zählt erst bei Gutschrift auf unserem Konto als geleistet. Das Risiko des Zahlungsweges trägt der Besteller. Die Hereinnahme von fremden oder eigenen Akzepten behalten wir uns vor. Kosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Voraus- und Abschlagszinsen werden nicht verzinst.

Zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlung ist der Besteller nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen jeder Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers, bzw. der Buchhaltung.


3. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Bergheim bei Salzburg.


4. Lieferzeit und Lieferverpflichtungen
Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Geschäftsablaufes übernommen.

Die Wahl des Transportmittels steht in unserem Ermessen.

Feuersbrunst, Explosionen, Überschwemmungen, behördliche Maßnahmen, Streiks, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, EDV-Probleme und andere unvorhergesehene Umstände bei uns und bei den Lieferanten der zu unseren Erzeugnissen erforderlichen Materialien, entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung. Schadensersatz kann nicht gewährt werden.

Auskünfte, die bei uns über Lieferungen oder sonstige Leistungen eingeholt werden, erfolgen in jedem Fall unverbindlich, auch soweit sie schriftlich erteilt werden.

Waren, die speziell für einen Abnehmer gefertigt werden müssen, sind auch nach Ablauf einer eventuellen Lieferungsverzugsfrist noch abzunehmen, sofern uns nicht ein fahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.


5. Gefahrübergang und Mängelrüge
Sollte die von uns gelieferte Ware bei Gefahrenübergang mit Mängeln behaftet sein, stehen dem Besteller Gewährleistungsansprüche zu. Die gesund arbeiten GmbH erfüllt diese, indem sie nach ihrer Wahl die Ware nachbessert, Gutschrift in Höhe des Kaufpreise mangelhafter Ware gegen deren Rückgabe erteilt oder mangelhafte Ware durch mangelfreie Ware ersetzt. Dies unter der Voraussetzung, dass der Besteller erkennbare und versteckte Mängel innerhalb der Garantiezeit schriftlich oder telefonisch unter genauer Angabe der Mängel und Ware angibt.


6. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Warenlieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der gesund arbeiten GmbH.

Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. Der Käufer ist dann berechtigt, seine Abtretung offenzulegen. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte die Vorbehaltsware oder an den Verkäufer abgetretene Forderungen pfänden oder in sonstige Weise darauf zugreifen. Bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht ist der Verkäufer berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Käufer sofort geltend zu machen. Soweit die Lieferung noch nicht erfolgt ist, kann er nach seiner Wahl sowohl als auch Zug um Zug gegen Bezahlung liefern.


7.
a) Datenschutz
Der Käufer ist damit einverstanden, dass die gesund arbeiten GmbH erhaltene Daten auf Datenträger speichert und verarbeitet, gleich ob diese vom Kunden direkt oder von Dritten stammen, jeweils unter Beachtung der geltenden Gesetze.
Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der Daten des Auftraggebers erfolgt, abgesehen von der Weitergabe an wirtschaftstypische Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, Versanddienstleister etc., nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Siehe auch unsere Datenschutzerklärung.
Die Daten des Auftraggebers werden zum Zweck der Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal dreißig Jahre nach Abschluss der Aufträge gespeichert.


b) Rechtsgültigkeit
Für das Vertragsverhältnis gilt immer das Recht der Republik Österreich.

Die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer unterliegen unter Ausschluss etwaiger anderer Rechte alleine diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese AGB gelten auch für alle Folgegeschäfte, auch wenn bei Abschluss neuer Verträge nicht ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.

Diese AGB gilt auch bei Exportgeschäften mit grenzüberschreitendem Verkehr, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.

Gerichtsstand für alle Ansprüche gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Salzburg. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.


c) Alle Einwendungen
Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, wird die Verbindlichkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall verpflichten wir uns, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende gültige und durchführbaren Bestimmungen zu ersetzen, die gleichzeitig damit auch für den Käufer verbindlich werden.



Bergheim den, 15.05.2018